Antrag: | Dringlichkeitsantrag: Bezahlkarten für Asylbewerber*innen in Sachsen ohne Einschränkungen für Betroffene |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 13.03.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 13.03.2024, 22:17 |
Ä2 zu V4: Dringlichkeitsantrag: Bezahlkarten für Asylbewerber*innen in Sachsen ohne Einschränkungen für Betroffene
Verfahrensvorschlag: Titel
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Dringlichkeitsantrag: Bezahlkarten für Geflüchtete in Sachsen ohne Einschränkungen für Betroffene
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 1 bis 25:
Wir BÜNDNISGRÜNE distanzieren uns von rechten Narrativen, welche im Zusammenhang mit der Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber*innenGeflüchtete verwendet werden. Die Logik, dass durch Bezahlkarten “Pull-Faktoren” verringert werden, weil kein Geld mehr in Heimatländer überwiesen wird, ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen und höchst fragwürdig. Außerdem dürfen Asylbewerber*innenGeflüchtete nicht unter Generalverdacht gestellt werden, indem ihnen pauschal Kriminalität oder die Unterstützung von Drogenkriminalität vorgeworfendieser unterstellt wird. Wesentliches Ziel einer Bezahlkarte muss sein, Verwaltungsverfahren sowohl für Geflüchtete als auch für die Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Wir sehen die Gefahr, dass Asylbewerber*innenGeflüchtete durch Einschränkungen der Bezahlkarte ihrer Grundrechte massiv beraubt werden, indem man ihnen alltägliche Entscheidungsfreiheiten nimmt. Dies bewerten wir als extrem menschenunwürdig. Es widerspricht nicht nur unserem bündnisgrünen Verständnis von Menschenrechten und humaner Asylpolitik, sondern den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten.
Daher stellensehen wir uns als Regierungspartei in der Verantwortung auf diese Umstände verstärkt anzusprechen und darauf hinzuarbeiten, dass die von der CDU, unserem Koalitionspartner, verantwortete Ausgestaltung der Bezahlkarte durch inhumane Rahmenbedingungen auf dem Rücken von geflüchteten Menschen ausgetragen wird. Dazu zählt unter anderem, dass wir BÜNDNISGRÜNE folgende Bedingungen anden Innenminister und die Kommunen auffordern, bei der Einführung von Bezahlkarteneiner Bezahlkarte dafür Sorge zu tragen, dass diese diskriminierungsfrei ausgestaltet ist und Integration und Teilhabe dadurch nicht negativ beeinträchtigt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern zudem vom Bundesgesetzgeber Regelungen zu Mindeststandards in Sachsendas Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Folgende Punkte sind dabei für uns zentral:
Die Karte muss überall in Deutschland anwendbar sein. Andernfalls würde die Bewegungsfreiheit von Asylbewerber*innen erheblich eingeschränkt werden.
Die Karte muss bundesweit anwendbar sein: Um die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten nicht zu beschränken, ist es unabdingbar, dass die Bezahlkarte überall in Deutschland ohne jegliche regionale Einschränkungen akzeptiert wird. Dies unterstützt die Möglichkeit, familiäre, soziale und berufliche Netzwerke aufzubauen und zu pflegen, die für eine erfolgreiche Integration wesentlich sind.
Bargeldabhebungen sollen uneingeschränkt möglich sein. Ansonsten würden diverse Einkaufsmöglichkeiten per se ausgeschlossen werden.
Uneingeschränkte Bargeldabhebungen: Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, muss ohne Limitierungen gewährleistet sein. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Alltagsgeschäfte, wie der Einkauf in lokalen Märkten oder die Teilnahme an kulturellen und bildungsbezogenen Veranstaltungen, Barzahlung erfordern.
Es darf keinen Ausschluss des Online-Handels, bestimmter Händlergruppen oder Brachen geben.
Keine Ausschluss von Online-Handel oder bestimmten Händlergruppen: Die Bezahlkarte darf keinen Einschränkungen unterliegen, die den Zugang zu bestimmten Händlergruppen, Branchen, Dienstleistungen oder dem Online-Handel verhindern. Die uneingeschränkte Nutzung der Karte fördert die Selbstbestimmung und ermöglicht Geflüchteten, Produkte und Dienstleistungen nach ihren Bedürfnissen auszuwählen.
Keine Einschränkungen bei Konsumgütern: Es darf keine EinschränkungenBeschränkung der Karte bei der Anschaffung von Konsumgütern, wie beispielsweiseeinschließlich Alkohol oder Tabak, geben.
-
Einschränkungen dieser Art würden nicht nur die persönliche Freiheit beschneiden, sondern auch die Gleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern in Frage stellen.
- Sicherstellung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung: Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Die Verwendung der Bezahlkarte darf nicht zu einer unzulässigen Überwachung oder zum Missbrauch persönlicher Informationen führen.
- Einzelpersonenbezogene Karten: Jede*r erwachsene*r Geflüchtete muss eine eigene Bezahlkarte erhalten, um individuelle Freiheit und Unabhängigkeit zu sichern.
- Priorität von Geldleistungen für Personen in privaten Wohnverhältnissen: Um ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, sollten für Personen, die in einer eigenen Wohnung leben, weiterhin Geldleistungen im Vordergrund stehen.
- Abschaffung von Arbeitsverboten: Die vollständige Aufhebung von Arbeitsverboten für Geflüchtete ist essenziell, um Integration und Selbstständigkeit zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Außerdem soll die Eröffnung von regulären Bankkonten für Asylbewerber*innenGeflüchtete deutlich beschleunigt werden.
Antragstext
Von Zeile 5 bis 7:
und höchst fragwürdig. Außerdem dürfen Asylbewerber*innen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, indem ihnen pauschal Kriminalität oder die Unterstützung von Drogenkriminalität vorgeworfendieser unterstellt wird. Wesentliches Ziel einer Bezahlkarte muss sein, Verwaltungsverfahren sowohl für Geflüchtete als auch für die Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Von Zeile 10 bis 14:
Entscheidungsfreiheiten nimmt. Dies bewerten wir als extrem menschenunwürdig. Es widerspricht nicht nur unserem bündnisgrünen Verständnis von Menschenrechten und humaner Asylpolitik, sondern den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten.
Daher stellenfordern wir BÜNDNISGRÜNE folgende Bedingungen anin Sachsen den Innenminister und die Kommunen auf, bei der Einführung von Bezahlkarteneiner Bezahlkarte dafür Sorge zu tragen, dass diese diskriminierungsfrei ausgestaltet ist und Integration und Teilhabe dadurch nicht negativ beeinträchtigt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern zudem vom Bundesgesetzgeber Regelungen zu Mindeststandards in Sachsendas Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Folgende Punkte sind dabei für uns zentral:
Von Zeile 18 bis 19:
Bargeldabhebungen sollen uneingeschränkt möglich sein. Ansonsten würden diverse Einkaufsmöglichkeiten per se ausgeschlossen werden.
Gleichberechtigte Teilhabe muss sichergestellt werden: Zahlreiche Alltagsgeschäfte wie der tägliche Einkauf in lokalen Märkten oder die Teilnahme an kulturellen und bildungsbezogenen Veranstaltungen erfordern in Sachsen Bargeldzahlungen. Dies muss durch die Möglichkeit, ausreichend Bargeld abheben zu können auch gewährleistet sein..
Von Zeile 1 bis 25:
Wir BÜNDNISGRÜNE distanzieren uns von rechten Narrativen, welche im Zusammenhang mit der Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber*innenGeflüchtete verwendet werden. Die Logik, dass durch Bezahlkarten “Pull-Faktoren” verringert werden, weil kein Geld mehr in Heimatländer überwiesen wird, ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen und höchst fragwürdig. Außerdem dürfen Asylbewerber*innenGeflüchtete nicht unter Generalverdacht gestellt werden, indem ihnen pauschal Kriminalität oder die Unterstützung von Drogenkriminalität vorgeworfendieser unterstellt wird. Wesentliches Ziel einer Bezahlkarte muss sein, Verwaltungsverfahren sowohl für Geflüchtete als auch für die Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Wir sehen die Gefahr, dass Asylbewerber*innenGeflüchtete durch Einschränkungen der Bezahlkarte ihrer Grundrechte massiv beraubt werden, indem man ihnen alltägliche Entscheidungsfreiheiten nimmt. Dies bewerten wir als extrem menschenunwürdig. Es widerspricht nicht nur unserem bündnisgrünen Verständnis von Menschenrechten und humaner Asylpolitik, sondern den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten.
Daher stellensehen wir uns als Regierungspartei in der Verantwortung auf diese Umstände verstärkt anzusprechen und darauf hinzuarbeiten, dass die von der CDU, unserem Koalitionspartner, verantwortete Ausgestaltung der Bezahlkarte durch inhumane Rahmenbedingungen auf dem Rücken von geflüchteten Menschen ausgetragen wird. Dazu zählt unter anderem, dass wir BÜNDNISGRÜNE folgende Bedingungen anden Innenminister und die Kommunen auffordern, bei der Einführung von Bezahlkarteneiner Bezahlkarte dafür Sorge zu tragen, dass diese diskriminierungsfrei ausgestaltet ist und Integration und Teilhabe dadurch nicht negativ beeinträchtigt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern zudem vom Bundesgesetzgeber Regelungen zu Mindeststandards in Sachsendas Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Folgende Punkte sind dabei für uns zentral:
Die Karte muss überall in Deutschland anwendbar sein. Andernfalls würde die Bewegungsfreiheit von Asylbewerber*innen erheblich eingeschränkt werden.
Die Karte muss bundesweit anwendbar sein: Um die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten nicht zu beschränken, ist es unabdingbar, dass die Bezahlkarte überall in Deutschland ohne jegliche regionale Einschränkungen akzeptiert wird. Dies unterstützt die Möglichkeit, familiäre, soziale und berufliche Netzwerke aufzubauen und zu pflegen, die für eine erfolgreiche Integration wesentlich sind.
Bargeldabhebungen sollen uneingeschränkt möglich sein. Ansonsten würden diverse Einkaufsmöglichkeiten per se ausgeschlossen werden.
Uneingeschränkte Bargeldabhebungen: Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, muss ohne Limitierungen gewährleistet sein. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Alltagsgeschäfte, wie der Einkauf in lokalen Märkten oder die Teilnahme an kulturellen und bildungsbezogenen Veranstaltungen, Barzahlung erfordern.
Es darf keinen Ausschluss des Online-Handels, bestimmter Händlergruppen oder Brachen geben.
Keine Ausschluss von Online-Handel oder bestimmten Händlergruppen: Die Bezahlkarte darf keinen Einschränkungen unterliegen, die den Zugang zu bestimmten Händlergruppen, Branchen, Dienstleistungen oder dem Online-Handel verhindern. Die uneingeschränkte Nutzung der Karte fördert die Selbstbestimmung und ermöglicht Geflüchteten, Produkte und Dienstleistungen nach ihren Bedürfnissen auszuwählen.
Keine Einschränkungen bei Konsumgütern: Es darf keine
EinschränkungenBeschränkung der Karte bei der Anschaffung von Konsumgütern,wie beispielsweiseeinschließlich Alkohol oder Tabak, geben.
- Einschränkungen dieser Art würden nicht nur die persönliche Freiheit beschneiden, sondern auch die Gleichbehandlung gegenüber anderen Bürgern in Frage stellen.
- Sicherstellung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung: Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Die Verwendung der Bezahlkarte darf nicht zu einer unzulässigen Überwachung oder zum Missbrauch persönlicher Informationen führen.
- Einzelpersonenbezogene Karten: Jede*r erwachsene*r Geflüchtete muss eine eigene Bezahlkarte erhalten, um individuelle Freiheit und Unabhängigkeit zu sichern.
- Priorität von Geldleistungen für Personen in privaten Wohnverhältnissen: Um ein selbstbestimmtes Leben zu fördern, sollten für Personen, die in einer eigenen Wohnung leben, weiterhin Geldleistungen im Vordergrund stehen.
- Abschaffung von Arbeitsverboten: Die vollständige Aufhebung von Arbeitsverboten für Geflüchtete ist essenziell, um Integration und Selbstständigkeit zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Außerdem soll die Eröffnung von regulären Bankkonten für Asylbewerber*innenGeflüchtete deutlich beschleunigt werden.
Antragstext
Von Zeile 5 bis 7:
und höchst fragwürdig. Außerdem dürfen Asylbewerber*innen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, indem ihnen pauschal Kriminalität oder die Unterstützung von Drogenkriminalität vorgeworfendieser unterstellt wird. Wesentliches Ziel einer Bezahlkarte muss sein, Verwaltungsverfahren sowohl für Geflüchtete als auch für die Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Von Zeile 10 bis 14:
Entscheidungsfreiheiten nimmt. Dies bewerten wir als extrem menschenunwürdig. Es widerspricht nicht nur unserem bündnisgrünen Verständnis von Menschenrechten und humaner Asylpolitik, sondern den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten.
Daher stellenfordern wir BÜNDNISGRÜNE folgende Bedingungen anin Sachsen den Innenminister und die Kommunen auf, bei der Einführung von Bezahlkarteneiner Bezahlkarte dafür Sorge zu tragen, dass diese diskriminierungsfrei ausgestaltet ist und Integration und Teilhabe dadurch nicht negativ beeinträchtigt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern zudem vom Bundesgesetzgeber Regelungen zu Mindeststandards in Sachsendas Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Folgende Punkte sind dabei für uns zentral:
Von Zeile 18 bis 19:
Bargeldabhebungen sollen uneingeschränkt möglich sein. Ansonsten würden diverse Einkaufsmöglichkeiten per se ausgeschlossen werden.
Gleichberechtigte Teilhabe muss sichergestellt werden: Zahlreiche Alltagsgeschäfte wie der tägliche Einkauf in lokalen Märkten oder die Teilnahme an kulturellen und bildungsbezogenen Veranstaltungen erfordern in Sachsen Bargeldzahlungen. Dies muss durch die Möglichkeit, ausreichend Bargeld abheben zu können auch gewährleistet sein..
Von Zeile 5 bis 7:
und höchst fragwürdig. Außerdem dürfen Asylbewerber*innen nicht unter Generalverdacht gestellt werden, indem ihnen pauschal Kriminalität oder die Unterstützung von Drogenkriminalität vorgeworfendieser unterstellt wird. Wesentliches Ziel einer Bezahlkarte muss sein, Verwaltungsverfahren sowohl für Geflüchtete als auch für die Behörden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Von Zeile 10 bis 14:
Entscheidungsfreiheiten nimmt. Dies bewerten wir als extrem menschenunwürdig. Es widerspricht nicht nur unserem bündnisgrünen Verständnis von Menschenrechten und humaner Asylpolitik, sondern den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten.
Daher stellenfordern wir BÜNDNISGRÜNE folgende Bedingungen anin Sachsen den Innenminister und die Kommunen auf, bei der Einführung von Bezahlkarteneiner Bezahlkarte dafür Sorge zu tragen, dass diese diskriminierungsfrei ausgestaltet ist und Integration und Teilhabe dadurch nicht negativ beeinträchtigt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE fordern zudem vom Bundesgesetzgeber Regelungen zu Mindeststandards in Sachsendas Asylbewerberleistungsgesetz aufzunehmen. Folgende Punkte sind dabei für uns zentral:
Von Zeile 18 bis 19:
Bargeldabhebungen sollen uneingeschränkt möglich sein. Ansonsten würden diverse Einkaufsmöglichkeiten per se ausgeschlossen werden.
Gleichberechtigte Teilhabe muss sichergestellt werden: Zahlreiche Alltagsgeschäfte wie der tägliche Einkauf in lokalen Märkten oder die Teilnahme an kulturellen und bildungsbezogenen Veranstaltungen erfordern in Sachsen Bargeldzahlungen. Dies muss durch die Möglichkeit, ausreichend Bargeld abheben zu können auch gewährleistet sein..
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