Veranstaltung: | 58. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen in Chemnitz - Listenparteitag zur Landtagswahl 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Martin Helbig (Vielfaltspolitischer Sprecher) |
Status: | Verschoben (eine der kommenden Landesversmmlungen) |
Verfahrensvorschlag: | Verschoben zu |
Eingereicht: | 23.02.2024, 15:19 |
V2: Sächsisches Vielfaltsstatut
Antragstext
Präambel
Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke. Wir teilen politische Macht und
verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen
offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Wir sind
auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven
aus der ganzen Breite der Gesellschaft angewiesen, um als Partei umfassende
Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.
Wir machen es uns deshalb zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass
sie inklusiv und nichtdiskriminierend wirken. Gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit wie zum Beispiel in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle
Orientierung, die ethnische sowie sozio-ökonomische Herkunft, die Bildung, die
Religion und die Weltanschauung, eine Behinderung oder eine Erkrankung oder das
Lebensalter, lehnen wir ab und stellen uns gemeinsam dagegen.
Unsere Parteistrukturen müssen transparent, also verständlich und zugänglich
sein. Wir machen unsichtbare und ausschließende Strukturen sichtbar und stärken
in unserer Partei Räume, in denen Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich
in geschütztem Rahmen austauschen, vernetzen und gegenseitig stärken können.
Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten
Gruppen sollte mindestens ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen
Ebene entsprechen.
Auch in Sachsen wollen wir die Vielfältigkeit der Menschen sichtbar abbilden.
Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen
sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken. Unser Ziel ist
Zusammenhalt in Vielfalt.
§1 Repräsentation
1. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden.
Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten
Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen
Ebene ist unser Ziel.
2. Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre eine Evaluierung zur Zusammensetzung
von Funktionär*innen, Parlamentarier*innen und Angestellten auf Landesebene
durchführen. Dabei soll dargestellt werden, inwiefern sich die Vielfalt der
Gesellschaft in der Zusammensetzung der Befragten widerspiegelt und welche
Erfahrungen mit Diskriminierung es gibt.
3. Ein Bericht dazu wird alle zwei Jahre auf der Landesversammlung nach
vorheriger Diskussion im Landesparteirat und einem Kreisvorständetreffen
vorgestellt und diskutiert.
4. Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen
sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und zu stärken.
§ 2 Versammlungen
1. Präsidien sollen möglichst vielfältig besetzt werden. Menschen, die
diskriminierten Gruppen angehören, werden bei der Besetzung vorrangig
berücksichtigt.
2. Bei internen und externen Veranstaltungen wird darauf geachtet, dass die
Referent*innen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
3. Alle Veranstaltungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sind grundsätzlich
barrierefrei zu gestalten. Mitglieder des Präsidiums achten auf für alle
verständliche Sprache bei der Kommunikation im Präsidium und weisen auch
Redner*innen darauf hin, sich um Verständlichkeit zu bemühen. Zudem müssen neben
dem physischen Zugang u. a. auch zeitliche, finanzielle und soziale Faktoren
berücksichtigt werden. Dabei ist für uns auch der Weg zur und von
Veranstaltungen gemeint. Wir informieren über Barrieren auf den Weg vom letzten
öffentlichen Verkehrsmittel vor den Veranstalungsorten. Wir Bündnisgrüne stellen
sicher, dass alle Parteiveranstaltungen für Menschen, die diskriminierten
Gruppen angehören, eine sichere Umgebung darstellen. Näheres regelt der
Leitfaden für Barrierefreiheit bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie das Konzept des
Landesverbands für die Prävention von und den Umgang mit sexualisierter Gewalt
inkl. Awarenessstrukturen für Veranstaltungen.
§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen
1. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem
Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die
gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.
2. Dazu sind Stellenausschreibungen so zu gestalten, dass sie den Zielen des
Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen
angehören, besonders ansprechen.
3. In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören,
unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz
bevorzugt.
4. Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf
geachtet, dass diese diskriminierungsfrei arbeiten. Eine Zusammenarbeit mit
Personen oder Organisationen, die den Zielen einer vielfältigen Gesellschaft
widersprechen, findet nicht statt.
§ 4 Empowerment und Weiterbildung
1. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen schafft Angebote zum Empowerment (Stärkung)
von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.
2. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen schafft Angebote für die diversitätspolitische
und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung. Alle Mandatsträger*innen,
Amtsträger*innen und Mitarbeiter*innen der Partei sollen einmal in 2 Jahren an
einer solchen Maßnahme teilnehmen.
3. Der Landesverband stellt in Zusammenarbeit mit der Bundespartei für die in
Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben Mittel zur Verfügung.
4. Zentrale Informationen sind zusätzlich in Leichter Sprache und Sorbisch sowie
Englisch zu veröffentlichen sowie Wahlprogramme in Leichter Sprache und Sorbisch
sowie Englisch zugänglich zu machen.
§ 5 Delegation zum Diversitätsrat
1. Der Landesverband entsendet ein Mitglied des Landesvorstandes und ein
Basismitglied in den Diversitätsrat des Bundesverbandes.
2. Für die Delegation des Landesvorstandes hat der Landesvorstand ein
Vorschlagsrecht, eine Bewerbung für die Basisdelegation steht jedem Mitglied von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen offen. Für jede Delegation sind Ersatzdelegierte
zu wählen. Bei der Delegation ist die Repräsentanz der Vielfalt der Gesellschaft
zu beachten.
3. Die Delegation wird alle 2 Jahre, beginnend mit der Basisdelegation, auf
einem Landesparteitag gewählt.
4. Die Delegierten berichten regelmäßig dem Landesvorstand und der Landespartei
über die Arbeit des Diversitätsrates.
§ 6 Landesarbeitsgemeinschaften
1. Zu den für Vielfalt zuständigen Gremien gehören neben dem Landesvorstand auch
Landesarbeitsgemeinschaften, die sich mit Aspekten von Vielfalt und
Diskriminierung auseinandersetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind dies insbesondere
die LAG Soziales, die LAG Geschlechterpolitik, LAG Sorbisches Leben, LAG
Demographischer Wandel, LAG Migration, Integration, Antidiskriminierung, LAG
Bildung sowie die LAG Christinnen und Christen.
2. Vielfalt ist gleichzeitig ein Querschnittsthema für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN,
das von allen Landesarbeitsgemeinschaften bearbeitet werden soll.
3. Der Landesvorstand kann die Sprecher*innen der oben genannten
Landesarbeitsgemeinschaften bei Bedarf zu einer Projektgruppe Vielfalt
zusammenrufen.
§ 7 Projektgruppe Vielfalt
1. Der Landesvorstand kann die Projektgruppe Vielfalt einberufen, um sich bei
Weiterentwicklungen von Vielfalts-Maßnahmen beraten zu lassen.
2. Die Projektgruppe Vielfalt hat das Recht, zu allen Anträgen an die
Landesversammlung, die die vielfaltspolitischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN Sachsen betreffen, Stellung zu nehmen.
3. Die Projektgruppe Vielfalt berät über Angelegenheiten der Diversitätspolitik
der Partei zwischen den Landesversammlungen und befasst sich mit
Angelegenheiten, die der Landesvorstand an sie delegiert. Die Ergebnisse dieser
Beratungen müssen dem Landesparteirat vorgelegt werden.
§ 8 Vielfaltspolitische Sprecher*in
1. Aus der Mitte des Landesvorstands wird entsprechend der Satzung von BÜNDNIS
90/ DIE GRÜNEN Sachsen ein*e vielfaltspolitische*r Sprecher*in von der
Landesversammlung gewählt.
2. Die*der vielfaltspolitische Sprecher*in hat die Aufgabe, die Vielfaltspolitik
im Landesverband in Zusammenarbeit mit der „Projektgruppe Vielfalt“ zu steuern
und strategisch weiterzuentwickeln. Sie*er ist gleichzeitig die*der Beauftragte
des Landesverbandes gegen Diskriminierung und Mobbing.
§ 9 Vielfaltsreferent*in
1. In der Landesgeschäftsstelle soll ein*e Vielfalts-Referent*in eingestellt
werden.
2. Die*der Vielfalts-Referent*in entwickelt in Zusammenarbeit mit der*dem
vielfaltspolitischen Sprecher*in und der Projektgruppe Vielfalt Maßnahmen, die
zur angestrebten gleichberechtigten Teilhabe und der Repräsentanz von
diskriminierten Gruppen und Menschen innerhalb von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Sachsen und in der Gesellschaft beitragen.
3. Die*der Vielfalts-Referent*in hat Zutritts-, Einsichts- und Mitspracherecht
in den Gremien des Landesverbands. Die*der Vielfalts-Referent*in soll
Kreisverbände beraten.
§ 10 Geltung
1. Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Sachsen. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in
Kraft.
2. Die Kreisverbände sind aufgefordert, Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen
und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien
beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.
Begründung
Die Vielfaltskommission hat einen einjährigen Prozess zum Thema Vielfalt im vergangenen Jahr abgeschlossen und den Landesvorstand beauftragt Maßnahmen daraus abzuleiten. Diese Maßnahmen befinden sich in Umsetzung und wurden dem Landesparteirat vorgestellt.
Als vielfaltspolitischer Sprecher habe ich mich dafür eingesetzt dort weiterzumachen, wo die Kommission aufgehört hat. Habe Pegah Edalatian (stellv. Bundesvorsitzende und Vielfaltspolitische Sprecherin) zu einem Workshop nach Sachsen eingeladen und dort im vergangenen Jahr den Startpunkt für ein sächsisches Vielfaltsstatut gesetzt.
Die Diskussionspunkte habe ich mitgenommen und auf deren Grundlage einen ersten Aufschlag für ein sächisches Vielfaltsstatut an die Teilnehmenden des Workshops und alle LAGen weitergeleitet, um dann mit allen Interessierten an diesem Aufschlag zu arbeiten.
Das Ergebnis dieser Arbeit lege ich euch nun hier in Form eines Antrages für ein sächsisches Vielfaltsstatut vor und hoffe, dass ihr diesem nach intensiver Diskussion zustimmen könnt.
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