Veranstaltung: | 58. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen in Chemnitz - Listenparteitag zur Landtagswahl 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Andreas Spranger (KV Leipzig) |
Status: | Überweisung (LAG Soziales) |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: LAG Soziales |
Eingereicht: | 23.02.2024, 17:37 |
V1: Barrierefreiheit im Landesverband und in den Kreisverbänden stärken
Antragstext
Um die Barrierefreiheiht im Landesverband, bei Veranstaltungen und in den
Kreisverbänden zu stärken und unsere Arbeit inklusiver zu gestalten beschliesen
wir folgende Forderungen und setzen diese gewissenhaft um:
1. Alle Beschlüsse des Landesparteirates und der Parteitage werden vor der
Beschlussfassung daraufhin geprüft, ob sie Belange von Menschen mit
Behinderungen berühren und diese entsprechend berücksichtigt werden müssen.
2. Grundsätzlich wird bei der Planung von Veranstaltungen jedweder Art der
Aspekt der Barrierefreiheit in seinen unterschiedlichen Ausprägungen beachtet:
a) es wird dafür gesorgt,
- - dass eine Person als Assistenz fungieren kann
- - dass die Präsentationen und Redebeiträge im gesamten Raum sicht-, hör-
und lesbar sind
- - dass Redner möglichst immer ein Mikrofon benutzen
b) Bei Landesdelegiertenkonferenzen gibt es stets Gebärdendolteschung, diese ist
ebenfalls zu streamen
c) in Einladungen zu Landesdelegiertenkonferenzen oder veranstaltungen des
Landesverbandes die Ergebnisse der Prüfung auf Barrierefreiheit in Art und
Umfang der bestehenden Barrieren zu kommunizieren (z.B. Stufen im
Eingangsbereich, eingeschränkte Beleuchtung, Vortrag nicht in leichter Sprache
etc.)
3. Alle Veranstaltungen des Landesverbandes finden möglichst in barrierefreien
oder barrierearmen Räumen statt. Dazu gehören vor allem die Parteitage, Grünen
Tage, Treffen des Parteirates sowie Landesarbeitsgruppen sowie
Fachveranstaltungen.
4. Die Landesgeschäftsstelle erstellt eine Checkliste für Veranstaltungen des
Landesverbandes und der Kreisverbände, um die Barrierefreiheit im Vorfeld,
während Veranstaltungen und danach abzusichern.Vorbild dafür können bereits
öffentlich zugängliche Listen sein (Bsp. Barrierechecker).
5. Eine Umfrage zu Barrieren, welche Teilhabe im Landesverband verhindern, ist
regelmäßig durchzuführen, so dass die Ergebnisse bei der Planung und
Durchführung von Veranstaltungen Berücksichtigung finden
6. Kommunikation über Social Media Beiträge barrierefrei zu gestalten (mit
Bildbeschreibung, kontrastreiche Farbe/ Farbkombinationen, Verwendung von
Textrahmen etc.)
7. allen Mitgliedern der Gremien und Orange des Landesverbandes sowie den
Vorstandes der Kreisverbände einen Leitfaden für die Erstellung barrierefreier
Dokumente bereitzustellen. Außerdem sollen barrierefreie Vorlagen für MSWord und
MS PowerPoint vorbereitetund in der Wolke zugänglich sein.
8. Ferner sollen alle LAG-en des Landesverbandes aufgefordert sein, für ihre
Arbeitsfelder zu prüfen, welche Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion durch sie
gefördert und gefordert werden können.
9. Stellenausschreibungen sollten so gestaltet sein, dass Menschen mit einem
Grad der Behinderung sich ebenfalls angesprochen fühlen und aufgefordert sind
sich zu bewerben. Unter den Gegebenheiten der Geschäftsstelle wird im Einzelfall
nach Alternativen gesucht, die Beschäftigung für alle ermöglicht.
10. Dafür sind Workshops in den LAG-en und im Landesverband anzubieten, die über
Inklusion und Barrierefreiheit informieren und bei der Entwicklung von Maßnahmen
unterstützen.
Forderungen für unsere kommenden Wahlkämpfe:
1. entsprechend den oben genannten Forderungen vorzugehen
2. das Wahlprogramm barrierefrei zu gestalten (Leichte Sprache,Bildgestaltung,
QR-Code zu Links, die Texte vorlesen etc.)
3. geplante Videos sind zu untertiteln und gesprochener Text in Gebärdensprache
zu übersetzen. Spontan aufgenommene Videos, die den Wahlkampf unterstützen sind
von dieser Regelung ausgenommen
4. Werbemittel wie zum Beispiel Plakate sind barrierearm zu gestalten
(kontrastreiche Farben/ Farbkombinationen, Schriftgröße, Verwendung von
Textrahmen etc.)
5. Die Auswahl der Orte für unsere Wahlkampfveranstaltungen sind ebenfalls einer
Prüfung der Barrierearmut zu unterziehen und mehrheitlich nach noch
festzulegenden Kriterien der Barrierefreiheit auszuwählen; als Zielwert wird
mindestens 75 Prozent angestrebt; Alle Wahlkampfveranstaltungen sollten bei
deren Umsetzung evaluiert werden, um langfristig Erkenntnis zu erlangen, um eine
Teilhabe aller Menschen an unseren Wahlkämpfen zu ermöglichen
6. die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache ist so zu beauftragen, dass
Menschen, die die Prüfung übernehmen, eine angemessene Vergütung direkt
erhalten. Das bedeutet, dass eine entsprechende Dienstleisterin mit der
erforderlichen Prüfung der Texte keine Werkstatt für Menschen mit Behinderung
beauftragen darf.
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